Wahlhelfer - rathaus.dortmund.de
2019-2-28 · Wahlhelfer, das bedeutet als Teil der wahlberechtigten Bevölkerung aktiv an der Durchführung einer Wahl und der Feststellung des Wahlergebnisses beteiligt zu sein. Dies ist von der Verfassung so vorgesehen und stellt gleichermaßen das Recht wie auch die Pflicht der Bevölkerung dar, das Wahlrecht und damit die Demokratie zu stärken.